Hasswort (37)

Härte des Rechtsstaats

Nach Ereignissen, die strafrechtlich relevant und Gegenstand breiter Presseberichterstattung sind, kann man Wetten darüber abschließen, wann welche Äußerungen fallen werden. Vor allem politische Akteure vor Mikrofonen und Journalisten in Meinungsstücken sind dabei weniger um Überraschungen als vielmehr darum bemüht, altbekannte Phrasen zu dreschen.

Spitzenformulierung im Floskelbingo: die „Härte des Rechtsstaats“. Wahre Experten gehen sogar einen Schritt weiter und sprechen von der „vollen“ oder „vollsten Härte“, die mutmaßliche Täter zu spüren bekommen sollten. Denn wir wissen alle: Rechtsstaat alleine reicht nicht und steht außerdem nur für Strafe. Und die volle Härte ist immer besser als die halbe Härte.

Das finden nicht nur Politiker wie Thomas de Maizière, Friedrich Merz, Olaf Scholz oder Sevim Dağdelen – um nur ein paar der glühenden Verfechter zu nennen. Auch Journalistinnen und Journalisten lassen es sich nicht nehmen, den magischen Dreiklang zu bemühen.

Zuletzt war es FAZ-Herausgeber Carsten Knop, der in einem Kommentar über Gewalt gegen Polizeibeamte befand, dass „die volle Härte des Rechtsstaats […] am besten in Kombination mit schärferen Gesetzen“ helfen würde.

Einen besonderen Beitrag lieferte im Jahr 2018 Tobias Oelmaier von der Deutschen Welle, als er schrieb, was er sich unter der „vollen Härte“ vorstellt. Am Ende seines Kommentars über Anfeindungen gegen den Unternehmer und Hoffenheim-Mäzen Dietmar Hopp verlangt Oelmaier, man solle die Täter „vor Gericht […] zerren“, das könne doch nicht so schwer sein. Und dann: „Ab ins Gefängnis!“

Was sollen diese reflexartigen Rufe, diese Forderungen, überhaupt bedeuten? Dass bei anderen Straftaten, die nicht medienwirksam kommentiert werden, Richter sich dazu berufen fühlen, Angeklagte liebevoll zu streicheln und Verurteilte aus Mitleid aus den Gefängnissen zu entlassen? Dass unsere Kuscheljustiz mildere Strafen ausurteilt, wenn sie nicht zur Strenge ermahnt wird?

Das Letzte, was Staatsanwälten und Richtern bei der gewissenhaften Berufsausübung hilft, sind Forderungen danach, bestimmte Straftaten – nur weil sie im gesellschaftlichen, politischen oder medialen Fokus stehen – härter zu behandeln. Für Fragen der Strafzumessung schlagen Juristen lieber das Gesetz auf, das einziger Maßstab ihres beruflichen Tuns ist, anstatt sich irgendetwas von einer „Härte des Rechtsstaats“ erzählen zu lassen.

Einfach Recht und Gesetz

Es ist schon unerklärlich, was überhaupt der Begriff des Rechtsstaats hier verloren hat. Er wird – bewusst oder unbewusst – vollkommen falsch verstanden und verwendet, wenn er als Synonym für einen strengen, hart strafenden, vergeltenden Staat stehen soll.

Der Grundgedanke des Rechtsstaats ist, dass sich staatliches Handeln allein an rechtlichen Vorgaben ausrichtet, die sich insbesondere aus parlamentarisch beschlossenen Gesetzen ergeben. Dadurch sollen Bürger vor staatlicher Willkür beschützt werden. „Härte des Rechtsstaats“ heißt also eigentlich: Strengere Bindung des Staates an Recht und Gesetz – und nicht: härtere Strafen für bestimmte Straftaten.

Bemerkenswert ist auch, dass besondere Strenge dem Menschen immer dann als angemessen erscheint, wenn andere in den Verdacht geraten, Straftaten begangen zu haben. Man selbst lässt sich ja nie etwas zu Schulden kommen. Und falls das ausnahmsweise mal geschehen sollte, so hat man Milde verdient. Man weiß ja selbst am besten, was für ein eigentlich guter Mensch man ist.

Die Phrase von der „Härte des Rechtsstaats“ wird sich wohl leider auch künftig höchster Beliebtheit erfreuen. Mittlerweile ist sie auch bei Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier angekommen, der nicht nur Staatsoberhaupt, sondern auch Volljurist ist und eigentlich wissen sollte, wovon er spricht. Als es im Juni in Stuttgart zu Randalen kam, forderte er… naja, Sie wissen schon.

10 Kommentare

  1. Die exekutive kann von der judikative viel fordern, darf es auch gerne, letztere muss aber nicht darauf hören. Das nennt man gewaltenteilung.
    Zum job der exekutive gehört selbstdarstellung, teil der legislative wird man auch nur durch öffentliches trommeln, herausragender teil der judikative nur durch vernünftige karriereplanung i n n e r h a l b derselben. ( besetzungen höchster gerichte nach parteiproporz mal aussen vorgelassen, die allerdings in der tat einen schweren makel des systems bilden.) Sie ist also qua system von den anderen beiden gewalten mehr getrennt, als diese voneinander und begegnet deren forderungen deshalb meist mit gähnender gelassenheit. Sie werden kaum einen richter finden, den solche verbalen lawandorderorgien interessieren. Die machen einfach ihr ding.
    Die exekutive fällt aber nicht nur seit corona durch komplettes ignorieren der legislative auf und letztere lässt es sich feige gefallen. hier liegt das wesentlich grössere problem. Die legislative macht nämlich ihr ding einfach nicht.

  2. Die „Forderung“ an sich ist unsinnig, StA, Richter müssen nicht ständig „gefordert“ werden, die arbeiten auch so.
    Aber wenn schon gefordert wird, dann der „Rechtsstaat“, immerhin.
    Sicher wird der Begriff hier falsch verstanden, aber von der „vollen Härte des Staats“ o.ä. sollte besser nicht gesprochen werden, da ist das „Rechts-“ schon wohltuend in richtige Bahnen lenkend: Härte ja, aber rechtsstaatlich.

  3. Vielleicht hat der Gebrauch der „Härte“ auch damit zu tun, dass der Normalfall, dass sich Bürger an Gesetze halten, nicht als staatliche Gewalt wahrgenommen wird.

  4. Meistens meinen die Leute ja damit auch die „volle Härte des Gesetzes“, der Begriff wird ja auch oft gebraucht. Wenn die volle Härte des Gesetzes dann unter rechtsstaatlichen Bedingungen angewandt wird, z.B. ohne die von Schirachsche Wasserfolter, dann ist doch alles in Butter!

  5. Inhaltlich ähnlich wie Sina Aaron Moslehi äußert sich auch oft Thomas Fischer (jener deutlich herablassender) und beiden Autoren kann ich nur beipflichten. Vorverurteilend und doppelte Standards fordernd ist alles andere als rechtsstaatlich. „Wer von Euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein.“ fällt mir zur „vollen Härte des Rechtstaates“ als passende Replik ein.
    Steile These von mir: Es gibt eine hohe statistische Korrelation zwischen den Leuten, die die volle Härte des Rechtsstaates fordern und jenen Leute, die sich jedesmal völlig uneinsichtig über ihre regelmäßigen Bußgeldbescheide für Geschwindigkeitsübertretung ereifern.

  6. >>>Wenn die volle Härte des Gesetzes dann unter rechtsstaatlichen Bedingungen angewandt wird, z.B. ohne die von Schirachsche Wasserfolter, dann ist doch alles in Butter!<<<
    Äh, nein? Kann mal zufällig sein, aber nicht weil es irgend- jemand oder etwas außerhalb der Judikative fordert. Wofür lassen wir die Menschen so lange für "teuer Geld" studieren? Bei "wir sind Bundestrainer" kommt ja noch der humoristische Aspekt zum Tragen, aber "wir sind Richter" ist finsteres Mittelalter.

    Wo fängt man da bloß an, das ist so verkorkst.

  7. Leider haben wir zu wenige Richter, weshalb es vorkommen kann, dass das Urteil erst viele Jahre nach einer schwerwiegenden Tat gesprochen wird. Dann wird argumentiert, der Verurteilte hätte diese lange Wartezeit bereits als Strafe abgesessen, weshalb man die Strafe reduzieren und auf Bewährung aussetzen müsste. Weiterhin werden Menschen, die am Tag mehrfach beim Stehlen oder sonstigen Straftaten aufgegriffen wurden, in den allermeisten Fällen sofort wieder auf die Straße gelassen, statt mal 24 Stunden eingesperrt zu werden. Dem Straftäter war es doch vorher schon egal, erwischt zu werden, wenn ihm dann nicht mal eine Strafe droht, dann hält ihn doch nie etwas davon ab, gleich wieder eine Straftat zu begehen. Warum sollte bei Kriminellen, die mehrfach am Tag straffällig werden, Milde walten? „Sorry, aber er ist halt so“??

    Außerdem ist die These „Man weiß ja selbst am besten, was für ein eigentlich guter Mensch man ist“ nur begrenzt verwendbar. Ich weiß, was für ein Arschloch ich bin und bin froh, wenn das Kontra mich noch erreicht. Antworten in Kommentarspalten etwa lese ich nicht mehr, weil der Rechtsstaat mir zu milde ist.

  8. @P Skizzle (#8):

    Sie scheinen da in Sachen Rechtsstaat etwas Nachholbedarf zu haben. Für die Anrechnung der Untersuchungshaft auf die Strafhaft gibt es klare Regeln: Wenn man zu fünf Jahren verurteilt wird, vor dem Urteil aber bereits vier Jahre in U-Haft saß, muss>/i> das natürlich angerechnet werden. Das hat aber nichts mit einer Reduzierung der Strafe zu tun.

    Und: Wenn die Polizei mich bei einem Ladendiebstahl ertappt, leitet sie ein Verfahren gegen mich ein. Als schuldig gelte ich erst, wenn ein Gericht mich schuldig gesprochen hat. Gott sei Dank darf mich kein Polizist einfach mal „24 Stunden einsperren“, weil er meint, ich hätte es verdient (allerdings kann mich ein Richter unter bestimmten Voraussetzungen in U-Haft stecken – was aber keine „Spontanstrafe“ ist, sondern eine „verfahrenssichernde Ermittlungsmaßnahme“ gemäß Strafprozessordnung).

    Ich empfehle dringend, „Über das Strafen“ von Thomas Fischer zu lesen.

  9. Ich teile die Ausführungen von Sina Aaron Moslehi uneingeschränkt.
    Fällt dieser Phrase in einer Live Schalte zündet jedesmal die Assoziation, der Delinquent fängt jetzt – ob dieser Worte – an zu torkeln und geht zu Boden, wie nach einem satten Leberhaken im Boxkampf.

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